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Schadengutachten

Für eine optimale
Schadenregulierung

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Schadengutachten

Unfall – was nun?

Mein Service für Ihre professionelle Schadenregulierung

Ein Unfall passiert meist unerwartet. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und Ihre Rechte kennen.

Als freier KFZ-Sachverständiger ermittele ich zuverlässig und

unabhängig für Sie die Beweise und sammele alle erforderlichen Daten und Fakten, damit Ihr Schaden reibungslos reguliert werden kann.

Unverschuldeter Unfall
(Haftpflichtschaden)

Meine Unabhängigkeit – Ihre Wahl:

Sie müssen sich nicht auf den Sachverständigen der gegnerischen

Versicherung einlassen. Sie haben das Recht, mich als unabhängigen Experten direkt zu beauftragen.

Kostenübernahme:

Meine Gebühren für das Schadengutachten gehören zum

Schadenumfang. Sie werden (außer bei Bagatellschäden unter

ca. 750 €) von der Versicherung des Verursachers übernommen.

Anwaltliche Hilfe:

Der Haftpflichtversicherer des schuldigen Unfallgegners

muss die für die Regulierung des Haftpflichtschadens entstehenden

erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstatten, wenn der

Schadenverursacher für den Unfall allein haftet. Dem Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten, wenn er den Unfall nicht

verschuldet hat.

Reparatur & Mietwagen:

Sie entscheiden selbst über die Werkstatt, die Nutzung eines

Mietwagens oder die Auszahlung des Nutzungsausfalls.

Selbstverschuldeter Unfall
(Kaskoschaden)

Hier bestimmen Ihre

Versicherungsbedingungen (AKB) den Ablauf:

Kontaktieren Sie bitte zuerst Ihre Versicherung, da diese

meist weisungsbefugt ist.

Wenn Sie mich als freien Gutachter beauftragen möchten, erfolgt

dies nur in enger Absprache mit Ihrem Versicherer.

Fachbegriffe

Damit Sie bei der Regulierung den Durchblick behalten, ermittle ich in meinem Gutachten alle relevanten Werte für Sie: Die wichtigsten Fachbegriffe kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert:

Das ist der Betrag, den Sie bei einem seriösen Händler für ein

vergleichbares Fahrzeug ausgeben müssten. In ihm werden alle wertbildenden

Faktoren sowie die lokale Marktlage berücksichtigt.

Restwert:

Das ist der Preis, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielen können.

Dieser Wert wird unabhängig und regional ermittelt. Sie müssen sich in der Regel nicht auf höhere Angebote spezieller Restwertaufkäufer der Versicherung verweisen lassen.

Merkantiler Minderwert (Wertminderung):

Ein Unfallwagen erzielt später oft einen geringeren Verkaufspreis.

Dieser Wertverlust wird im Gutachten gesondert ausgewiesen. – Dies gilt

unter Bestimmten Bedingungen auch für ältere Fahrzeuge.

130%-Regel:

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, Ihr Auto auch dann reparieren zu lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen.

Fiktive Abrechnung:

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden

on der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich

repariert wird. Allerdings werden hierbei einige Positionen der Schadenkalkulation abgezogen.

Wiederbeschaffungsdauer:

Der Zeitraum, wie lange es voraussichtlich dauert, ein gleichwertiges

Ersatzfahrzeug zu finden (wichtig für den Nutzungsausfall).

Wertverbesserung / NFA (Neu für Alt):

Wenn durch die Reparatur alte Verschleißteile gegen neue ersetzt werden,

wird ein entsprechender Abzug für den geschaffenen Mehrwert berücksichtigt.

Nutzungsausfall:

ist ein finanzieller Ausgleich den ein Unfallgeschädigter von der Kfz-

Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhält wenn er sein beschädigtes

Fahrzeug unfallbedingt für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen kann. Es

handelt sich um einen Ausgleich für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Autos, nicht für tatsächlich entstandene Kosten

Mein Rat

Richtiges Verhalten am Unfallort

Ruhe bewahren & Absichern:

Warnweste an, Warndreieck aufstellen,
Verletzten helfen.

Beweise sichern:

Fotografieren Sie die Endposition der Fahrzeuge,

Bremsspuren und Detailschäden.

Protokoll führen:

Notieren Sie Kennzeichen, Namen,
Zeit, Ort und Zeugen

Vorsicht:

Unterschreiben Sie am Unfallort
niemals ein Schuldanerkenntnis!

Sie brauchen schnelle Hilfe
oder ein Gutachten?

Rufen Sie mich direkt an. Ich unterstütze Sie kompetent bei der Beweissicherung und Schadenbewertung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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